Präsentation des Mobilitätsbeschlusses

Präsentation des Mobilitätsbeschlusses © Klementyna Stipp

Zwei Jahre Mobilitätsbeschluss: was läuft?

Vor zwei Jahren, am 27. Januar 2021, gelang es der Initiative Radentscheid Nürnberg, getragen von 26.000 Unterschriften, ihre Forderungen für ein sicheres Miteinander im Straßenverkehr größtenteils im Mobilitätsbeschluss des Stadtrates zu verankern.

Bei der Umsetzung des Fahrrad-Teils des Mobilitätsbeschlusses liegt die Stadt keineswegs im Plan. Das könnte sich ändern, denn die Stadtspitze hält an dem Ziel fest, den Mobilitätsbeschluss umzusetzen.

Wieweit ist die Stadt bei den einzelnen Punkten vorangekommen, gemessen an dem, was in den ersten zwei Jahren hätte passieren sollen? Dafür haben wir Punkte vergeben von Null (nicht umgesetzt) bis Zehn (voll umgesetzt). Das Ergebnis seht Ihr in Umsetzung Kernthemen.

Den größten Nachholbedarf sehen wir im Moment hier:

  • Es wurden nicht 15 km neue Radvorrangrouten pro Jahr gebaut, sondern 2021 höchstens 3,3 km1, 2022 höchstens 2,8 km2
  • Es wurden keine 10 km Fahrradstraße pro Jahr gebaut, sondern 2021 nur 2,3 km3, 2022 nur 0,3 km4
  • Die Regelmaße (2,30 m Breite für Radwege/Radstreifen in eine Richtung, 4 m für Zweirichtungsradwege) sind eher die Ausnahme als die Regel5

Das Diagramm, für die wir einzelne Ziele zusammengefasst haben, verdeutlicht, dass der Fahrrad-Teil des Mobilitätsbeschlusses in seiner ganzen Breite nicht umgesetzt wurde. Das gleiche Bild ergibt sich, wenn wir alle 42 Ziele einzeln betrachten. (siehe Umsetzung Mobilitätsbeschluss)

Für die mangelnde Umsetzung sind auch Corona, Ukrainekrieg und Personalmangel mit verantwortlich. Das ist es aber nicht allein, in manchen anderen Bereichen ist die Stadt ihren Zielen trotz dieser Umstände sehr viel nähergekommen. Die Stadt muss ihre Organisationsstruktur anpassen, wenn die Verkehrswende rechtzeitig genug kommen soll.

Im Mobilitätsbeschluss sind nicht nur Ziele genannt, sondern auch Zeitpunkte, bis zu denen sie erreicht werden sollen (Altstadtring für Radler bis 2026; engmaschiges, lückenloses Radwegenetz bis 2030; fehlende Radwege an Hauptverkehrsstraßen bauen bis 2033 ...). Das war für Nürnberg ungewohnt, ist aber notwendig: Auch der Verkehrsbereich muss seinen Beitrag zur CO2-Reduzierung leisten.

Und wie das Bundesverfassungsgericht kurz nach dem Mobilitätbeschluss entschied, darf dies nicht beliebig auf die Zeit ab 2031 verschoben werden. Dieses Ziel lässt sich nur mit dem Umweltverbund einschließlich einer starken Fahrrad-Komponente erreichen, keinesfalls allein mit einer Antriebswende und auch nicht allein mit der in Nürnberg lange gepflegten Kombination von ÖPNV-Ausbau und Fußgängerzonen-Erweiterung.

Die letzten zwei Jahre haben gezeigt: Der Mobilitätsbeschluss ist kein Selbstläufer, er hat die Arbeit das ADFC nicht überflüssig gemacht. Wir müssen immer wieder aktiv werden, wir müssen die Ziele des Beschlusses, ihre Begründungen und ihre Bedeutung durch Gespräche und Aktionen ins Bewusstsein rufen und auch Mal Druck machen.

Eine ausführliche Darstellung, wie wir die Situation bei den einzelnen Punkten einschätzen und wie wir die Punkte-Vergabe begründen, findet Ihr in dem Dokument, das zum Download angeboten wird.

1. Radvorrangrouten 2021: Humboldtstr. 1.600 m, Sperberstr. Ostteil 550 m, Pillenreuther Str. 1.200 m
2. Radvorrangrouten 2022: Liegnitzer Str. 700 m, Julius-Loßmann-Str. 1.100 m, Sandreuthstr. 270 m, Leibnizstr. 260 m, Fürther Str. 100 m, Pillenreuther Str. 130 m
3. Neue Fahrradstraßen 2021: Humboldtstr. 1.600 m, Sperberstr. 550 m, Rennweg Südteil 170 m
4. Neue Fahrradstraße 2022: Leibnizstr. 260 m
5. Breiten in Plänen aus 2021 oder 2022 z.B.: Bahnhofstr. 1,65 m / 2,15 m; Bruneckerstr. (Zweirichtungsradweg) 3,50 m, Emmy-Noether-Str. 2 m, Fürther Str. vor The Q (Zweirichtungsradweg) 3 m, Ostendstr. 1,60 m

Downloads

Umsetzung Kernthemen Mobilitätsbeschluss nach 2 Jahren

Umsetzung Kernthemen Mobilitätsbeschluss nach 2 Jahren

Copyright: Albrecht Steindorff

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Umsetzung Mobilitätsbeschluss nach 2 Jahren als Diagramm (Skala 1 - 10)

Umsetzung Mobilitätsbeschluss nach 2 Jahren

Copyright: Albrecht Steindorff

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https://nuernberg.adfc.de/artikel/zwei-jahre-mobilitaetsbeschluss-was-laeuft

Häufige Fragen von Alltagsradler:innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radler:innen in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank deiner Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein. Für dich hat die ADFC-Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Du kannst egal, wo du mit deinem Fahrrad unterwegs bist, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhältst du mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was dich als Radler:in politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Bist du noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radfahrende mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass du auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden kannst. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollte ich als Radler:in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Du hast keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radler:in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmer:innen zu rechnen. Passe deine Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalte dich vorhersehbar, in dem du beispielsweise dein Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halte Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer:innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachte immer die für alle Verkehrsteilnehmer:innen gültigen Regeln – und sei nicht als Geisterfahrer:in auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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