FAHRRADCODIERUNG - Diebstahlprävention, die wirksam schützt

Erforderliche Anmeldung - Terminvereinbarung

Die erforderliche Anmeldung zur Fahrradcodierung erfolgt bevorzugt über die Terminvereinbarung ==> https://codierung.adfc-nuernberg.de. Alternativ kannst du über codierung [at] adfc-nuernberg.de einen Termin vereinbaren.

 

Die Anmeldung bietet viele Vorteile

  • Du sicherst dir einen festen Termin
  • Du ermöglichst uns die Vorbereitung der Codierung
  • Die Durchführung der Codierung wird vereinfacht, wodurch langen Wartezeiten vermieden werden.

 

Was geschieht beim Codieren?

Bei der Fahrradcodierung wird mit einem Nadelmarkierungsgerät ein Code durch den Lack in das Metall des Sattelrohres eingeprägt:

Beispiel 1: Video Nahaufnahme einer Fahrradcodierung mit dem tragbaren Nadelmarkiersystem e10 p63 von SIC Marking

Beispiel 2: Video von Franken Fernsehen

 

Der Nutzen der Fahrradcodierung auf einen Blick

  • Das Rad erhält eine dauerhafte, individuelle Kennzeichnung.
  • Eigentümer:innen können so sehr schnell ermittelt werden
  • Kriminelle haben es schwer, das Rad zu verkaufen
  • Die Polizei kann sehr schnell erkennen, ob die Person, die ein Rad nutzt, auch dessen Eigentümer:in ist

 

Was bedeutet die Codierung?

Der Code gibt verschlüsselt den Eigentümer und seinen Wohnort wieder. Beispielcode: N 000 03248 002 AF 23

NStadt NürnbergKreis- oder Stadtkennzeichen
000Kennzahl für NürnbergGemeindekennung
03248Herold Str.Kennzahl der Straße gemäß Straßenschlüssel
002Hausnummer 2Hausnummer der Wohnanschrift
AFAllgemeiner FahrradclubInitialen des Eigentümers
23Jahr der Codierung2023 -> 23

Dienst- und Leasingräder

Dienst- und Leasingräder können wir nicht codieren solange der Leasingvertrag noch läuft. Erst nach der Übernahme bzw. dem Kauf vom Leasinggeber ist die Nutzerin oder der Nutzer auch die Eigentümerin oder der Eigentümer des Fahrrades und kann somit die Codierung bei uns beauftragen.

 

Carbon- und Titanrahmen

Für Räder mit Carbon- und Titanrahmen bieten wir die Codierung mit einem Code-Aufkleber an, da diese Rahmen nicht mit einem Nadelmarkierungsgerät bearbeitet werden dürfen.

Zusätzlich empfehlen wir die Registrierung durch die Polizei. Die Fahrradregistrierung ist bei sämtlichen Polizeidienststellen in Mittelfranken, jederzeit (ohne vorherige Terminvereinbarung) möglich. Es werden nur Neuräder mit Rechnung vom Händler (keine Privatkäufe!) registriert. Zur Registrierung bitte ein Ausweisdokument, Rechnung vom Händler und das Fahrrad mitbringen.

 

Was kostet die Fahrradcodierung?

Als Gast zahlst du beim ADFC Nürnberg 20,00 € für eine Fahrradcodierung. Als ADFC-Mitglied zahlst du die Hälfte, also 10,00 €.

Termine

Häufige Fragen

Häufige Fragen von Alltagsradler:innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radler:innen in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radler:in politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radfahrende mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollte ich als Radler:in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radler:in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmer:innen zu rechnen. Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer:innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer:innen gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer:in auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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