Die erforderliche Anmeldung zur Fahrradcodierung erfolgt bevorzugt über die Terminvereinbarung ==> https://codierung.adfc-nuernberg.de. Alternativ kannst du über codierung [at] adfc-nuernberg.de einen Termin vereinbaren.
Bei der Fahrradcodierung wird mit einem Nadelmarkierungsgerät ein Code durch den Lack in das Metall des Sattelrohres eingeprägt:
Beispiel 2: Video von Franken Fernsehen
Der Code gibt verschlüsselt den Eigentümer und seinen Wohnort wieder. Beispielcode: N 000 03248 002 AF 23
N | Stadt Nürnberg | Kreis- oder Stadtkennzeichen |
000 | Kennzahl für Nürnberg | Gemeindekennung |
03248 | Herold Str. | Kennzahl der Straße gemäß Straßenschlüssel |
002 | Hausnummer 2 | Hausnummer der Wohnanschrift |
AF | Allgemeiner Fahrradclub | Initialen des Eigentümers |
23 | Jahr der Codierung | 2023 -> 23 |
Dienst- und Leasingräder können wir nicht codieren solange der Leasingvertrag noch läuft. Erst nach der Übernahme bzw. dem Kauf vom Leasinggeber ist die Nutzerin oder der Nutzer auch die Eigentümerin oder der Eigentümer des Fahrrades und kann somit die Codierung bei uns beauftragen.
Für Räder mit Carbon- und Titanrahmen bieten wir die Codierung mit einem Code-Aufkleber an, da diese Rahmen nicht mit einem Nadelmarkierungsgerät bearbeitet werden dürfen.
Zusätzlich empfehlen wir die Registrierung durch die Polizei. Die Fahrradregistrierung ist bei sämtlichen Polizeidienststellen in Mittelfranken, jederzeit (ohne vorherige Terminvereinbarung) möglich. Es werden nur Neuräder mit Rechnung vom Händler (keine Privatkäufe!) registriert. Zur Registrierung bitte ein Ausweisdokument, Rechnung vom Händler und das Fahrrad mitbringen.
Als Gast zahlst du beim ADFC Nürnberg 20,00 € für eine Fahrradcodierung. Als ADFC-Mitglied zahlst du die Hälfte, also 10,00 €.
Wer sein Fahrrad codieren lässt, macht es Dieben schwerer, gestohlene Fahrräder zu verkaufen, denn ohne Eigentumsnachweis kommen sie mit dem zweirädrigen Diebesgut nicht weit: Die Codierung zeigt sofort, wer Eigentümer*in des geklauten Fahrrads ist.
Die Codierung erschwert somit den Weiterverkauf, insbesondere über Flohmärkte oder via Internet. Der Verkaufswert des Diebesguts sinkt erheblich, während der Grad der Abschreckung und die Hemmschwelle für potenzielle Diebe steigt. Die bisherige Erfahrung zeigt, dass eine Codierung die Zahl der Diebstähle deutlich senken und die Aufklärungsquote erhöhen kann.
Das Prinzip basiert auf einem von der Polizei in Bergisch-Gladbach entwickelten und von der Polizei in Friedberg (Hessen) perfektionierten Codierverfahren und ist einfach: Eine Nadelmarkierungsgerät verewigt auf dem Rahmen des Fahrrads einen verschlüsselten personenbezogenen Code.
Du wählst bevorzugt über die Terminvereinbarung aus den frei verfügbaren Terminen einen für dich geeigneten aus und meldest dich sofort zur Fahrradcodierung an. Alternativ kannst du über codierung [at] adfc-nuernberg.de einen Termin vereinbaren.
Um einen reibungslosen Ablauf zu ermöglichen, bitten wir dich folgende Unterlagen mitzubringen:
Die Codierung ist mit personellem Aufwand verbunden. Außerdem gibt es Verbrauchsmaterialien. Die Codierung deines Rades kostet 20 EUR. Als ADFC-Mitglied zahlst du 10 EUR.
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radler:innen in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.
Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radler:in politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?
Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radfahrende mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.
Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radler:in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmer:innen zu rechnen. Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer:innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer:innen gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer:in auf Straßen und Radwegen unterwegs.