Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club (ADFC) Kreisverband Nürnberg und Umgebung e. V.
Markus Stipp, Nicola Mögel, Albrecht Steindorff, Ute Biegelmann.
Heroldstr. 2
90408 Nürnberg
Telefon: 0911 / 39 61 32
Fax: 0911 / 33 56 87
Email: kontakt [at] adfc-nuernberg.de
Facebook: fb.me/adfcnuernberg
Instagram: instagram.com/ADFC_Nuernberg
Twitter: twitter.com/ADFC_Nuernberg
Markus Stipp, ADFC Nürnberg, Heroldstr. 2, 90408 Nürnberg
Amtsgericht Nürnberg, VR 3361
Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt.
Unsere Satzung
Zahlungen und Spenden an den ADFC-Kreisverband bitte an:
Sparkasse Nürnberg
IBAN: DE95 7605 0101 0001 1225 54
BIC: SSKNDE77XXX
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
Sämtliche Inhalte und die Form aller Internetseiten dieser Domain sind - wenn nicht anders gekennzeichnet - Eigentum des ADFC Nürnberg und Umgebung e.V. Jegliche Speicherung, Vervielfältigung oder Weitergabe in geschriebener, gedruckter oder elektronischer Form von Inhalten der genannten Seiten bedarf der schriftlichen Genehmigung.
Talleux & Zöllner Internet Projects GbR
Schlesische Str. 12
10997 Berlin
Deutschland
april agentur GbR
Stierstraße 8
12159 Berlin
Deutschland
Berliner Süden
Blücherstraße 32g
10961 Berlin
Deutschland
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radler:innen in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.
Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radler:in politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?
Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radfahrende mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.
Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radler:in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmer:innen zu rechnen. Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer:innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer:innen gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer:in auf Straßen und Radwegen unterwegs.