Rücksicht gegenüber sehbehinderten und blinden Menschen beim Radfahren
Viele blinde und sehbehinderte Menschen sind heute mobiler und selbständiger unterwegs als früher.
Viele blinde und sehbehinderte Menschen sind heute mobiler und selbständiger unterwegs als früher. Das ist ein Erfolg besser angepasster Infrastruktur und jeweils ganz persönlich ein Erfolg der Orientierungsleistung der Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen. Der Abbau von Mobilitätsbarrieren und die verbesserte Teilhabe von Menschen mit Sehbehinderungen bleibt ein Ziel unserer Gesellschaft und über Fortschritte können wir uns alle freuen.
Gleichzeitig bringt die erhöhte Mobilität von Menschen mit Sehbehinderungen für alle Beteiligten im Verkehr erhöhte Herausforderungen mit sich. Wenn z.B. eine Nicht-Sehende einen Radweg queren will, um zum Buseinstieg zu gelangen, kann sie sich zwar mit dem Langstock tastend an den weißen Bodenindikatoren orientieren, um den Weg zu finden, aber sie wird nicht erkennen können, ob gerade ein Fahrrad auf dem Radweg ankommt. Unfälle lassen sich nur vermeiden, wenn Radfahrende in solchen Situationen mit hinreichender Vorsicht und langsam fahren, um Nicht-Sehende passieren zu lassen.
Eine andere Situation, die Rücksicht verlangt, ergibt sich auch beim Geradeausgehen von blinden und sehbehinderten Menschen auf getrennten Geh- und Radwegen. Vielfach brauchen Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen die mit dem Langstock tastende Orientierung an der schmalen Trennlinie oder dem unterschiedlichen Belag von Gehweg und Radweg. Das wird besonders dann der Fall sein, wenn sich am anderen Gehwegrand zu viele Einbauten, Stufen an Gebäuden, Außengastronomie oder auch abgestellte Fahrräder befinden, so dass eine geradlinige Orientierung dort nicht möglich ist. Auch hier ist besondere Rücksicht durch Radfahrende angezeigt: einerseits ein deutlicher Abstand und andererseits ein eher langsames Überholen oder Begegnen. Das gilt ganz besonders, wenn die Trennung zwischen Rad- und Gehweg praktisch nur für Sehende sicher erkennbar ist und Nicht-Sehende versehentlich auf dem Radweg laufen.
Neben der notwendigen Rücksicht der Verkehrsteilnehmer ist für ein gutes Miteinander die Entwicklung einer auf Konfliktvermeidung ausgerichteten Infrastruktur für Zufußgehende und Radfahrende durch die Stadt Nürnberg erforderlich, wo immer es irgendwie möglich gemacht werden kann: mehr Platz für den Fuß- und Radverkehr, möglichst eine Anlage getrennter Rad- und Gehwege sowie taktile und deutlich sichtbare Trennstreifen zur Abgrenzung von Rad- und Gehwegen, wenn sie direkt nebeneinander liegen und nicht durch Grünstreifen getrennt sind.
Es ist keine schlechte Idee, sich bei der nächsten Rad-Begegnung mit sehbehinderten oder blinden Menschen zu erinnern: Prima, sie leisten einen respektablen Beitrag zum gemeinsamen Anliegen, nämlich zu zeigen, dass selbständige Mobilität im Umweltverbund jenseits des Autoverkehrs möglich ist.