eRadschnellweg Goettingen, Nikolausberger-Weg Stadt Goettingen

Beispiel eines Radschnellweges in Göttingen. © Christoph Mischke

Radschnellwege: Zügig von A nach B für ein komfortableres Radeln

Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bauen und Verkehr definiert Radschnellwege als „besonders hochwertige, leistungsstarke, eigenständige Radverkehrsanlagen zur Verbindung wichtiger Verkehrsquellen“.

Größere Entfernungen sollen wichtige Ziele gerade in den Großräumen München und Nürnberg verbinden.

Der ADFC Bayern setzt sich dafür ein, dass die Menschen sicherer und komfortabler radeln können. Wer von zu Hause in die Arbeit fährt, steigt nur dann vom Auto auf das Rad um, wenn die Fortbewegung mit dem Rad möglichst einfach und bequem ist. In Bayern verhindern langwierige Grundstücksverhandlungen und die Abstimmung der betroffenen Kommunen einen schnellen Ausbau. Ein Radschnellwegebüro, das in die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen https://agfk-bayern.de/ integriert sein könnte, wäre eine hilfreiche Einrichtung, um die Koordination zu beschleunigen.

Die Anforderungen an Radschnellwege sind in Bayern hoch. Neben der direkten Linienführung und den wenigen Haltepunkten sollen sie auch vollkommen getrennt von anderen Verkehrsarten funktionieren, weil mit einer hohen Reisegeschwindigkeit der Radfahrenden gerechnet wird. Auch weil eine besonders hohe Qualität bei der Griffigkeit und Ebenheit der Fahrbahn geplant ist, können nicht kurzfristig bereits vorhandene Radrouten schnell an den Forderungskatalog angepasst werden. 

Als Pilotprojekte für Radschnellwege in Bayern wurden folgende Trassen ausgewiesen:

  • Nürnberg – Erlangen
  • Nürnberg – Oberasbach / Zirndorf / Stein
  • München – Garching bzw. Unterschleißheim

Die Zielgruppe für die schnellen Radwegeverbindungen sind Menschen, die täglich 10, 20 oder 25 Kilometer zum Arbeitsplatz pendeln. Viele, die heute noch das Auto nutzen, würden – besonders auch durch die Entwicklung im Bereich der Elektroräder und Pedelecs –auf das Rad umsteigen, wenn die Radewegeverbindung sicher und schnell wäre. Um eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 20 km/h auf einem Radschnellweg zu erreichen, sind glatter Asphalt, wenige Steigungen und kaum Ampeln notwendig. Damit genug Abstand zum Autoverkehr bleibt und Überholvorgänge sicher sind, wird von einer Mindestbreite von vier Metern ausgegangen. Es wird davon ausgegangen, dass unter den Pendlern, die im Schnitt 15 Kilometer Fahrtstrecke haben, 60 Prozent auf das Fahrrad umsteigen könnten.

https://nuernberg.adfc.de/artikel/radschnellwege-zuegig-von-a-nach-b-fuer-ein-komfortableres-radeln-1-4f180e9b1d

Häufige Fragen von Alltagsradler:innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radler:innen in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank deiner Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein. Für dich hat die ADFC-Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Du kannst egal, wo du mit deinem Fahrrad unterwegs bist, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhältst du mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was dich als Radler:in politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Bist du noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radfahrende mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass du auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden kannst. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollte ich als Radler:in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Du hast keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radler:in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmer:innen zu rechnen. Passe deine Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalte dich vorhersehbar, in dem du beispielsweise dein Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halte Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer:innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachte immer die für alle Verkehrsteilnehmer:innen gültigen Regeln – und sei nicht als Geisterfahrer:in auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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