Stellen in Nürnberg, wo Radwege im Nichts enden

Stellen in Nürnberg, wo Radwege im Nichts enden © ADFC Nürnberg

Radwege, die im Nichts enden

 

Zu viele Radwege in Nürnberg enden im Nichts - nach einem Aufruf auf Social Media haben wir über 50 Stellen in Nürnberg identifiziert. Hier die Übersicht.

 

Schon seit Jahren beklagt der ADFC Nürnberg fehlende Radwege in Nürnberg. Und dort wo Radwege vorhanden sind, enden sie teilweise im Nichts. Aber die genaue Zahl war uns bisher unbekannt.

Daher haben wir auf Social Media unsere Community aufgerufen, abrupt endende Radwege zu melden. Die Resonanz war überwältigend. Über 60 Stellen wurden uns gemeldet, wovon 50 nach Sichtung übrig blieben. Auf Social Media erhielt der Post über 20.000 Views und über 1.000 Interaktionen.

Genannt wurden:

Rothenburger Straße (Austraße 1), Rothenburger Straße (gegenüber 112), Rothenburger Straße 159, Schnieglinger Straße 100, Gibitzenhofstraße 99, Wassertorstraße 2, Eichendorffstraße 41, Eichendorffstraße 95, Archivstraße (gegenüber 5), Bucher Straße (gegenüber 67), Hirsvogelstraße (gegenüber 18), Maxfeldstraße 8, Bayreuther Straße 20, Zerzabelshofstraße 101, Zerzabelshofstraße 7, Tafelfeldstraße 8, B14 (Kreuzung Felsenstraße), Gebersdorfer Straße 163, Gebersdorfer Straße, Bahnhofstraße vor Bahnhof, Bahnhofstraße 18 vor Motel One, Rednitzstraße (aus Faberwald kommend), Fischbacher Hauptstraße 115, Färbertor, Leipziger Platz 17, Wöhrder Talübergang, Maximilianstraße (Kreuzung Fürther Straße), Sandreuthstraße 16, Sandreuthstraße (Dr. Luppe Platz), Maxplatz 28, Willstraße 5, Willstraße (vor Johannisbrücke), Frankenstraße 137, Brückenstraße (Kreuzung Willstraße), Kilianstraße 4, Forchheimer Straße, Regensburger Straße 10, Bucher Straße 129, Allersberger Straße 76, Pillenreuther Straße 43, Gustav-Adolf-Straße, Nopitschstraße 6, B4R Höhe Klärwerk (gegenüber Feuerwache 1), Bayreuther Straße (Kreuzung Veilodterstraße), Rothenburger Straße 2, Äußere Bayreuther Straße 25, Äußere Sulzbacher Straße 29, Rollnerstraße 176, viele Stellen auf dem Ring, ...

Hier die Karte aller Stellen: Link

 

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Häufige Fragen von Alltagsradler:innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radler:innen in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radler:in politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radfahrende mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollte ich als Radler:in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radler:in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmer:innen zu rechnen. Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer:innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer:innen gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer:in auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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