
Plakat-Vorschlag des ADFC, Foto-Montage Hermann Roß
Keine neuen Radwege an der Beuthener Straße
Die Beuthener Straße ist eine vierspurige Hauptverkehrsstraße. Hier müsste bei nächster Gelegenheit die ca. 800 m lange Radstreifen-Lücke geschlossen werden. Die Stadt saniert die Straße grundlegend, ohne dass etwas für den Radverkehr getan wird.
Die Beuthener Straße ist eine viel befahrene vierspurige Hauptverkehrsstraße, der LKW-Anteil ist relativ hoch. Also ein klassischer Fall, in dem bei nächster Gelegenheit ein Radweg o.ä. angelegt werden sollte, in diesem Fall müsste die ca. 800 m lange Lücke vom jetzigen Radstreifen-Ende bis zur Gleiwitzer Straße geschlossen werden (siehe auch hier). Auch nach dem Mobilitätsbeschluss von 2021 wäre die Sache klar: die Strecke ist im Radwegenetzplan 2007 vorgesehen, also müsste die Lücke bis spätestens 2033 geschlossen werden. Platz dafür ist genug da, denn in der Mitte der Straße gibt es eine geschotterte Fläche von ca. 20 bis 30 m Breite, die als Parkplatz genutzt wird. Tatsächlich wird die Straße aber derzeit grundlegend saniert, ohne dass irgendetwas für den Radverkehr getan wird. Als Grund wird angeführt, dass eine Lösung „derzeit nicht finanzierbar“ sei.
Merkwürdig ist dabei, dass offensichtlich quasi aus Angst vor den wahrscheinlich hohen Kosten noch nicht einmal eine Planung erstellt wurde, um die Kosten genauer schätzen zu können. Wie kann dann seriös beurteilt werden, dass die Schließung der Radstreifen-Lücke derzeit nicht finanzierbar sei?
Hinzu kommt, dass die Radwegbau-Etats seit 2023 nicht ausgeschöpft wurden, ein großer Teil der im Haushalt der Stadt Nürnberg vorgesehenen Mittel wartet noch auf die Verwendung. Und bei vielen beschlossenen Plänen für Fahrradstraßen u. ä. wurde vorgesehen, auch Dinge die nicht dem Radverkehr dienen, wie neue Baumstandorte, Straßen- oder Ampelsanierung usw. großzügig aus dem Radwegbauetat mitzufinanzieren. Wenn der ADFC und andere dies kritisierten, hieß es beschwichtigend, es seien doch auch sinnvolle Dinge, die hier aus Steuergeldern finanziert würden, und wenn die Verwaltung sinnvolle Pläne für den Radverkehr vorlege, würde das auch finanziert werden. Und jetzt heißt es einfach „derzeit nicht finanzierbar“? Spielen hier im Hintergrund ganz andere Motive eine Rolle, die man sich nicht einmal zu sagen traut?
Noch eine kleine Merkwürdigkeit am Rande: In der ersten Presseerklärung der Stadt zu den kommenden Sanierungsarbeiten in der Beuthener Straße hieß es: „Radfahrerinnen und Radfahrer … werden gebeten, die Wege entlang der stadteinwärtigen Fahrbahn zu nutzen.“ Nur diese Wege gibt es eben gerade nicht, auch an der „stadteinwärtigen“ Seite. Inzwischen hat SÖR die Mitteilung korrigiert, wahrscheinlich nach einem Hinweis des ADFC.
In dieser misslichen Situation hat der ADFC Nürnberg die Stadt aufgefordert, wenigstens dafür zu sorgen, dass der gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsabstand von1,50 m beim Überholen von Radfahrenden von den Kfz-Fahrenden konsequent eingehalten wird, sprich dass nur überholt wird, wenn auf die linke Kfz-Spur ausgewichen werden kann. Ein Mittel dazu können Plakate sein, die an das Abstandsgebot erinnern. Der ADFC hat ein Foto von einem Beispiel aus Baden-Württemberg und Standortvorschläge an die Stadtverwaltung geschickt.
Albrecht Steindorff








