
Was gilt? Markierung und Verkehrsschild widersprechen sich (Foto: Philipp Müller) © Philipp Müller
Ein Radweg ist keine Bushaltestelle!
Die Bushaltestelle „Bauernfeindstraße“ wurde direkt an die Radwegkante verlegt. Die Fahrgäste müssen zwangsläufig auf den Radweg aussteigen und dort zur Ampel laufen. Eine glatte Fehlplanung.
Wenn eine Bushaltestelle verlegt wird, damit der Weg zur U-Bahn kürzer wird, ist das eigentlich eine schöne Sache. Aber wenn der Bus dann einfach an der Radwegkante hält und die Fahrgäste zwangsläufig auf den Radweg aussteigen müssen, ist das eine Fehlplanung. So geschehen aber bei der Haltstelle „Bauernfeindstraße“ der Buslinie 53 stadteinwärts (an der Münchener Straße in der Nähe der gleichnamigen U-Bahnhaltestelle). Dort müssen jetzt Fahrgäste sogar ein ganzes Stück dem Radweg folgen, bis sie endlich zum Gehweg kommen.
Dort gab es jahrelang eine Bushaltestelle mit einer Fläche zwischen Bordstein und Radweg, zwar schmal (gut 1 m breit), aber immerhin. Das Wartehäuschen war ca. 5 m von der Ausstiegsfläche entfernt, jenseits von parallel verlaufendem Radweg und Gehweg. Wohl um den Weg zur Ampel über die Münchener Straße zu verkürzen, wurde die Haltestelle rund 60 m stadteinwärts kurz vor die Ampel verlegt. Dort aber verläuft der Radweg (erst vor wenigen Jahren aus dem Radwegbauetat generalsaniert) direkt entlang des Bordsteins. Folglich stehen alle Fahrgäste, die aus dem Bus aussteigen, zwangsläufig erstmal auf dem Radweg. Und der Gehweg ist nicht erreichbar, weil er dort jenseits eines 8 m breiten Grünstreifens verläuft. Konflikte zwischen Radfahrenden und Busfahrgästen sind so vorprogrammiert.
Solch ein Fehler sollte eigentlich nicht passieren, weil die Bedeutung des Umweltverbundes aus Fuß- und Radverkehr und dem ÖPVN und die entsprechenden Regelwerke inzwischen bekannt sind. Auch weil der betroffene Radweg zur Radvorrangroute 13 gehört, die auch für schnellen Radverkehr konzipiert wurde, und hier sogar für Mofas frei gegeben ist, wäre mehr Sensibiltät angebracht. Schlimm ist, dass VAG und Verkehrsplanungsamt zunächst keine Anstalten machten, diesen Fehler zu korrigieren, als sie darauf aufmerksam gemacht wurden.
Schienenersatzverkehr kommt hierher
Ab dem Frühjahr 2026 kommt es noch viel schlimmer: Die Bahnstrecke Regensburg – Nürnberg wird während der Generalsanierung für fünf Monate gesperrt. Der Schienenersatzverkehr kommt dann hier vorbei und hält genau an dieser Haltestelle, um Fahrgäste in die U-Bahn entlassen. Denn mit der U-Bahn geht es wahrscheinlich schneller zum Hauptbahnhof usw. als im Bus. Dann sind hier richtig viele Fahrgäste zu erwarten, die zudem teilweise die Situation nicht kennen, also nicht versuchen, dem Radverkehr auf dem Radweg möglichst schnell aus dem Weg zu gehen.
Der ADFC Nürnberg hatte sich darum Anfang November noch einmal an die Stadt gewandt und eine Verbesserung der Situation noch vor dem Start der Schienenersatzverkehrs angemahnt.
Hastige Verschlimmbesserung
Jetzt soll eine kurzfristige Maßnahme Abhilfe schaffen, mit der die Situation aber nur verschlimmbessert wird. Der Radverkehr soll weichen und in Zukunft den 8 m östlich gelegenen bisherigen schmalen Gehweg nutzen. Eine entsprechende Markierung wurde von SÖR auch Mitte November angebracht (siehe Foto). Wie wenig durchdacht dieses Vorgehen ist, zeigte sich schon daran, dass nicht einmal die Beschilderung im gleichen Zuge angepasst wurde. Rein rechtlich hatte sich also erstmal gar nichts geändert, denn die Beschilderung sticht im Zweifel die Markierung aus. Ein großes Durcheinander mit entsprechenden Konflikten ist so vorprogrammiert.
Die provisorisch markierte Scheinlösung ist sogar als Dauerlösung konzipiert, für die „perspektivisch“ Anpassungen an der Kreuzung erfolgen sollen. Der bisherige Gehweg ist aber mit überwiegend 1,50 m Breite erheblich schmaler als der bisherige Radweg mit 2,50 m Breite und mehr. Der Radweg auf dieser Seite der Münchener Straße ist aus guten Gründen auf der ganzen Länge ein Zweirichtungsradeweg. Ein nur 1,50 m breiter Weg erfüllt nicht die Mindestmaße für einen Zweirichtungsradweg ohne Fußverkehr nach den gültigen Regeln (ERA 2010 – Empfehlungen für den Radverkehr), die 2,50 m vorsehen. Er entspricht auch nicht den Anforderungen der VwV (Verwaltungsvorschrift) zur Straßenverkehrsordnung (StVO), die für Zweirichtungsradwege mindestens 2 m verlangt, besser 2,40 m. Natürlich erfüllt der Weg nicht die für Nürnberg festgelegten Regel- und Mindestmaße für Radvorrangrouten.
Regelwerke und Vorschriften einhalten!
Der bisherige Gehweg ist unübersichtlich mit Knicken, abgeschottet von der Straßenbeleuchtung, ohne weiße Randmarkierungen und durch das Buschwerk im Bereich der Einmündungen an beiden Seiten schlecht einsehbar. Solche Situationen erfordern nach ERA 2010 noch größere Breiten als die Regelmaße. Das gilt hier besonders, weil dieser Radweg viele südliche Ortsteile Nürnbergs an das Zentrum anbindet, es geht also um eine Art „Überlandverkehr“, nicht um kleinräumigen innerstädtischen Verkehr. Hier muss schneller Radverkehr in beiden Richtungen gesichert werden. Ohne eine deutliche Verbreiterung, die Beseitigung von Buschwerk, eine leichte, schnelle und sichere Befahrbarkeit mit dem Rad sowie eine intuitiv eindeutig erkennbare Führung für Radfahrende und Fußgänger ist der jetzige Ansatz nicht einmal als Provisorium für 2026 akzeptabel, geschweige denn als perspektivische Lösung.
Welche Dauerlösungen sind denkbar?
Wenn die Bushaltestelle auf Dauer nahe an der Ampel sein soll, dann muss man dafür eine angemessene, klare und leicht nutzbare Lösung für Fuß- und Radverkehr finden und umsetzen. Für Radfahrende wäre es wichtig, weiterhin möglichst geradlinig und zügig auf dem Radweg auf die Kreuzung zufahren zu können und dabei gesehen zu werden. Das könnte z.B. dadurch erreicht werden, dass der Radweg um 2-3m nach Osten verschoben wird, um Platz für einen getrennten Ausstiegsbereich an der Haltestelle zu schaffen. Entlang dieses Ausstiegsbereichs könnten Fußgänger bis zur Ampel gehen und dort die Münchener Straße in Richtung U-Bahnhof queren. An definierten Stellen könnte man für Fußgänger eine Querung des Radweges zum weiter östlich gelegenen Fußweg schaffen. Der zweimalige Wechsel der Lage von Geh- und Radweg würde vermieden. Dass eine solche Lösung einen Teil des etwa 8 m breiten Grünstreifens zwischen jetzigem Rad- und Gehweg kostet, ist dabei unvermeidbar, aber letztlich der Verschiebung der Haltestelle geschuldet. Bei dieser Lösung würde die grundsätzliche Anordnung von Rad- und Gehweg beibehalten, die bisher entlang der gesamten Münchener Straße gilt; damit würden Klarheit und Intuitiviät gesichert. Eine andere Möglichkeit wäre, die heutige Rechtsabbiegespur in der Münchener Straße aufzugeben, die es zusätzlich zu den zwei Richtungsfahrbahnen gibt, und auf dieser Fläche eine neue Bushaltestelle zu errichten. Die Busse würden dann auf der rechten der beiden Richtungsfahrbahnen halten. Dies würde zu Einschränkungen für den Kfz-Verkehr führen, das wäre eben die unvermeidliche Konsequenz wäre, wenn man eine neue Bushaltestelle und den kompletten Erhalt des bisherigen Buschwerks will.
Wir fordern den Oberbürgermeister König, alle beteiligten Stellen der Nürnberger Stadtverwaltung und die VAG auf, bessere Lösungen für den Busverkehr nicht zulasten der Radfahrenden zu gestalten und umzusetzen.
Albrecht Steindorff/Hermann Roß








