Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Nürnberg e. V.

Bei Radunfällen mit Kfz steht eigenes Fehlverhalten nicht auf Platz eins!

Die Nürnberger Nachrichten berichteten am 07.01.2023 über Unfälle von Radler:innen und Fußgänger:innen in Nürnberg. Sie zitierten indirekt das mittelfränkische Polizei-Präsidium: „Bei Radlern stehe eigenes individuelles Fehlverhalten auf Platz 1!"

Bild von Ghost Bike
Gedenken an Unfallopfer 2022 mit einem Ghostbike © Achim Tüns

In den Jahren 2016 bis 2021 wurden 2.577 „Unfälle mit Personenschaden“ erfasst, bei denen einerseits ein Radfahrer oder eine Radfahrerin beteiligt war und andererseits ein Kfz. In 32,2% der Fälle, also bei 829 Unfällen wurden die Radfahrenden als „Hauptverursacher“ eingestuft.

Auf Platz eins steht also das Fehlverhalten anderer. Die Polizei kommt zu ihrem Ergebnis, indem sie auch Alleinunfälle von Radfahrenden (z.B. „Aufprall auf ein Fahrbahnhindernis“) und Unfälle zwischen Radfahrenden einbezieht. Dabei können logischer Weise Kfz nicht die Unfall-Verursacher sein. Zu beachten ist dabei, dass es Verursacher wie „schlechte Wegstrecke“, „Hindernisse im Weg“ oder „schlecht eingerichtete Baustelle“ in der Unfallstatistik nicht gibt, so etwas wird immer als „Alleinunfall“ der Radfahrenden eingestuft.

https://nuernberg.adfc.de/neuigkeit/bei-radunfaellen-mit-kfz-steht-eigenes-fehlverhalten-nicht-auf-platz-eins

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