Nachhaltige Mobilitätswirtschaft bringt Jobs und Geld

Eine Studie zur nachhaltigen Mobilitätswirtschaft zeigt, wie stark die deutsche Wirtschaft von den Unternehmen profitiert: Jobs, Einkommen und Wertschöpfung verdeutlichen den volkswirtschaftlichen Nutzen von Fahrrad, Bus und Bahn und Carsharing.

Verknüpfung von Rad und ÖPNV
Verknüpfung von Rad und ÖPNV © ADFC/Jens Lehmkühler

Die Studie hat das Bündnis Nachhaltige Mobilitätswirtschaft erstellen lassen. Sie bestimmt erstmals den volkswirtschaftlichen Nutzen der nachhaltigen Mobilitätswirtschaft. Im Bündnis sind Allianz pro Schiene, Bundesverband Carsharing, Verband Deutscher Verkehrsunternehmen und Zukunft Fahrrad vertreten.

Die Studie untersuchte den Schienen- und Busverkehr sowie Fahrradwirtschaft, Carsharing und Taxibranche als Wirtschaftsfaktor für Deutschland. Insgesamt gehen laut Studie 117,6 Milliarden Euro der in Deutschland erbrachten Wertschöpfung auf die nachhaltige Mobilitätswirtschaft zurück.

Verkehrsunternehmen, Fahrzeugbauer, Fahrradhersteller und Händler:innen schaffen viele Arbeitsplätze vor Ort: Die Studie zählt 1,7 Millionen Voll- und Teilzeitbeschäftige und Einkommen von insgesamt 66,8 Milliarden Euro.

Bessere Bus- und Bahnverbindungen sowie bessere Radinfrastruktur

Eine begleitende Umfrage zur Studie zeigt: 40 Prozent der Befragten finden, dass sich die Angebote deutlich (6 %) oder etwas (34 %) verbessert haben. Allerdings zeigen sich starke Unterschiede, je nach Größe der Kommune.

Für 80 Prozent der Befragten ist eine Verbesserung der Bus- und Bahnverbindungen in ihrer Region zentral, für 44 Prozent eine bessere Radinfrastruktur und für 42 Prozent eine einfachere Verknüpfung unterschiedlicher Verkehrsmittel auf einer Wegstrecke.

Das Bündnis Nachhaltige Mobilitätswirtschaft betont die großen Chancen, die für die Bundesregierung, Länder und Kommunen in der Förderung nachhaltiger Mobilität sowohl für die Verkehrs- als auch für die Wirtschaftspolitik liegen.

Es hat konkrete politische Maßnahmen skizziert, um die Angebote zu verbessern und die Chancen der Mobilitätswirtschaft für Wertschöpfung, Beschäftigung und Einkommen zu nutzen.

Zusammenfassung der Studie und 10 Punkte für Mobilität und Wirtschaft


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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radfahrende mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass du auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden kannst. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollte ich als Radler:in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Du hast keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radler:in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmer:innen zu rechnen. Passe deine Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalte dich vorhersehbar, in dem du beispielsweise dein Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halte Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer:innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachte immer die für alle Verkehrsteilnehmer:innen gültigen Regeln – und sei nicht als Geisterfahrer:in auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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