„Radweg auf Straße verlegt“ reicht nicht!

Bei der Umgestaltung des „Memoriums Nürnberger Prozesse“ muss genug Platz für einen Zwei-Richtungsradweg auf der Südseite der Fürther Str. eingeplant werden. Ein ordinärer Radstreifen von ca. 1,60 m Breite reicht nicht!

Bild zeigt den aktuellen, baulich getrennten, Radweg.
Bild zeigt den aktuellen, baulich getrennten, Radweg. © Albrecht Steindorf

Genug Platz für 2-Richtungs-Radweg bei Neuplanung „Memorium Nürnberger Prozesse“ einplanen!

Das Umfeld des „Memoriums Nürnberger Prozesse“ an der Fürther Straße soll umgestaltet werden. Die Stadt hatte einen Architekten-Wettbewerb veranstaltet und präsentiert nun das Ergebnis: am 19.01.23 im Stadtplanungsausschuss und vom 16.01.23 bis 06.02.23 im „Offenen Büro“.

Natürlich geht es hier weder in erster noch in zweiter Linie um Radverkehr. Aber es fällt schon auf: im Entwurf, der den ersten Preis bekommen hat, steht lapidar „Radweg auf Straße verlegt“ und angedeutet ist ein Radstreifen von maximal 1,60 m Breite. Das ist der Situation nicht angemessen.

In der Fürther Straße muss nicht nur der holprige Radweg, der nachträglich in den Gehweg-Bereich reingeflickt wurde, durch eine bessere Lösung ersetzt werden. Entlang der Fürther Straße muss es auch auf beiden Seiten möglich sein, in beide Richtungen zu radeln, wir brauchen also Platz für einen Zweirichtungsradweg. Das hatte der ADFC schon 2017 zum ersten Mal vorgetragen und begründet.

Die Fürther Straße bietet relativ wenig Querungsmöglichkeiten. Darum radeln hier heute relativ viele Leute „in die falsche Richtung“, in einigen Bereichen sogar erlaubt, in anderen „einfach so“. Viele haben ihr Ziel auf der gleichen Seite der Fürther Straße, auf der sie gestartet sind; sie bleiben sozusagen „in ihrem Block“, kommen nur zur Fürther Straße, weil es im Inneren des Blocks keine Verbindung gibt. Für sie erscheint es abwegig, die breite Fürther Straße umständlich zu queren, um dann nach ein paar hundert Metern wieder zurück zu wechseln.

Die Regelbreite für einen Zweirichtungsradweg ist laut Mobilitätsbeschluss ist 4 m, die Mindestbreite 2,50 m. Außerdem muss Platz für eine Abgrenzung zum Kfz-Verkehr sein.

Entlang der Fürther Straße soll auch eine Radvorrangroute Richtung Fürth als Ersatz für die ursprünglich geplante Radschnellverbindung in den Parallelstraßen verlaufen. Das ist ein Grund mehr, weshalb hier ein ordinärer Radstreifen nicht ausreicht.

Nun ging es beim der Gestaltungswettbewerb noch nicht um Verkehrsplanung. Aber der erste Preis sieht vor, dass in der Mittelinsel der Straße ein Fenster mit Blick in die darunter verlaufenden Gänge angebracht werden soll. Und wo diese Mittelinsel liegt, hängt natürlich davon ab, wieviel Platz für einen Radweg auf der Südseite der Straße vorgesehen wird. Darum haben wir uns schon jetzt an das Stadtplanungsamt mit der Aufforderung gewandt, hier genug Platz für einen Zweirichtungsradweg einzuplanen, nicht nur für einen schmalen Radstreifen. Noch mehr vernetztes Denken und Handeln würde der Nürnberger Stadtverwaltung guttun!

https://nuernberg.adfc.de/artikel/radweg-auf-strasse-verlegt-reicht-nicht

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radfahrende mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass du auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden kannst. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollte ich als Radler:in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Du hast keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radler:in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmer:innen zu rechnen. Passe deine Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalte dich vorhersehbar, in dem du beispielsweise dein Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halte Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer:innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachte immer die für alle Verkehrsteilnehmer:innen gültigen Regeln – und sei nicht als Geisterfahrer:in auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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