Frankreich fördert Fahrgemeinschaften

Die französische Regierung will Fahrgemeinschaften stärken und so Autofahrten klimafreundlicher und günstiger machen. Über eine Plattform sollen sich Autofahrende anmelden und Mitfahrer:innen vermittelt bekommen.

Radfahrerin im dichten Verkehr.
Radfahrerin im dichten Verkehr. © ADFC/ April Agentur

Geht es nach der Regierung in Frankreich, fahren die Menschen im Land zukünftig in vollbesetzten Autos zur Arbeit. Wer sich auf einer Plattform anmeldet und innerhalb von drei Monaten zehnmal jemanden mitgenommen hat, bekommt vom französischen Staat 100 Euro. Sind die Strecken länger, reichen drei Mitfahrgelegenheiten, um die 100 Euro zu erhalten.

Die Zahl der Mitfahrgelegenheiten soll so von aktuell 900.000 Fahrten pro Monat auf drei Millionen steigen – mit dem Effekt, dass sich so, laut des französischen Transportministeriums, jährlich rund 4,5 Millionen Tonnen CO2 einsparen ließen.

Insgesamt sollen Fahrgemeinschaften in Frankreich mit 150 Millionen Euro gefördert werden. Auch Gemeinden, die Treffpunkte und eigene Fahrstreifen anlegen, sollen finanziell unterstützt werden.

Mehr Fahrgemeinschaften bedeuten weniger Autos auf den Straßen, und das sind Pluspunkte fürs Klima, den ÖPNV und die Sicherheit des Rad- und Fußverkehrs. Überdachte Fahrradabstellanlagen wären für die Treffpunkte noch förderungswürdige Ergänzungen.


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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radfahrende mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass du auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden kannst. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollte ich als Radler:in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Du hast keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radler:in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmer:innen zu rechnen. Passe deine Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalte dich vorhersehbar, in dem du beispielsweise dein Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halte Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer:innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachte immer die für alle Verkehrsteilnehmer:innen gültigen Regeln – und sei nicht als Geisterfahrer:in auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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